Personalnotstand in der Pflege?!


Nicht mit uns !

Die deutschen Pflegeeinrichtungen befinden sich seit mehreren Jahren in einem beispiellosen Fachkräftemangel. Durch die Covid19-Krise hat sich die Lage natürlich nicht verbessert. Der Mangel an Pflegefachkräften bleibt eine Herausforderung für den deutschen Gesundheitssektor. 


Die Herausforderungen einer alternden Bevölkerung sind vielfältig. Aber der Bereich der Pflege ist mit am stärksten von diesem demografischen Wandel betroffen. Zunächst einmal sind die öffentlichen Ausgaben, insbesondere die Sozialausgaben im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung und der Betreuung der alternden Bevölkerung, ein ständiges Problem für die deutsche Wirtschaft. Hinzu kommt, dass trotz der jährlich steigenden Zahl von Pflegebeschäftigten der Bedarf an Arbeitskräften nie ausreichend gedeckt ist und Plätze in der deutschen Pflegeausbildung leer bleiben. Der Bedarf an ausländischen Pflegefachkräften und Azubis ist daher in Deutschland größer denn je und wird ohne ausländische Pflegekräfte in keinen Fall gedeckt werden.

Eine Vielzahl der Zuwanderer in Deutschland haben Schwierigkeiten in der sprachlichen Verständigung. Das wiederum stellt die Pflegeeinrichtungen vor enorme Herausforderungen.


Aus diesem Grund wollen wir engagierte, motivierte und erfahrene Pflegefachkräfte die schon ihre Ausbildung in Marokko absolviert haben, aber auch Azubis für die Deutschen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gewinnen.


Die erworbene positive Erfahrung, die wir im Bereich Rekrutierung und Integration der zukünftigen marokkanischen Pflegefachkraft gewonnen haben, werden bewertet, evaluiert und weiterentwickelt, um die effektive und produktive Rekrutierung von examinierten PFK zu verbessern.

Möglichkeiten des Anerkennungs­verfahrens


Anerkennungs­prozess

Diese Möglichkeit gestaltet sich häufig schwierig, da viele Anträge und Unterlagen benötigt werden. Die Bewerber haben meist Schwierigkeiten, selbständig einen vollständigen Antrag zu stellen.

Antragstellung

Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens, hierzu muss ein Arbeitsvertrag vorliegen, der zukünftige Arbeitgeber trägt die Verantwortung und ist ggf. an Kosten beteiligt

Kosten

Der Anerkennungsprozess wird künftig von Marokko aus durch die effiziente Verwaltung unserer engagierten Partner koordiniert, im Rahmen unserer umfassenden konsultativen Dienstleistungen.

Anerkennungs­prozess


Für eine Anerkennung muss eine Gleichwertigkeit in Bezug auf den Inhalt und den Umfang der Ausbildungen bestehen.

Antragstellung


In der Regel sollte die Pflegefachkraft den Antrag auf Anerkennung persönlich beim zuständigen Landesamt für soziale Dienste im entsprechendem Bundesland, Abteilung Gesundheits- und Verbraucherschutz stellen.

Alternativ kann, wie in der Einleitung erwähnt wurde, im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens die Ausländerbehörde die Erstellung des Anerkennungsantrages vornehmen.

Kosten des Anerkennungs­verfahrens


Ein Anerkennungsverfahren ist gebührenpflichtig. Bei den Verwaltungsgebühren liegen die Kosten zwischen 40 und 225 Euro und es können zusätzliche Kosten durch Überprüfungsmaßnahmen entstehen.


Die Kosten übernimmt der Auftraggeber, dabei hat der Auftraggeber hier die Möglichkeit der Refinanzierung.

Kenntnispruefung


Zum Erhalt der deutschen Anerkennung als Pflegefachkraft ist eine Kenntnisprüfung erforderlich. Die Kenntnisprüfung wird von staatlich anerkannten Pflegeschulen oder vergleichbaren Einrichtungen im jeweiligen Bundesland des Arbeitgebers durchgeführt.

Die Bewerber haben die Möglichkeit, die Kenntnisprüfung einmalig zu wiederholen, wenn diese bei einem ersten Versuch nicht bestanden wurde.


Um die Kenntnisprüfung erfolgreich zu bestehen ist ein Anerkennungsverfahren (Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung in der Pflege einschließlich B2 telc Sprachzertifikat und die nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt für Pflegefachkräfte aus EU und Drittstaaten) notwendig. Dieses Anerkennungsverfahren führen verschiedene Bildungsträger durch. Hier empfehlen wir als Bildungsträger die Firma Lingoda.


Ausländische Pflegekräfte, die sich in der Anerkennungsphase nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz befinden, sind bei der Vereinbarung des Pflegebudgets 2021 nicht in der Rubrik ohne Berufsabschluss, sondern entsprechend der behördlichen Bestätigung in der jeweiligen Berufsgruppe (entspricht in der Regel examinierter PH) zu berücksichtigen.

 

Die Planung und Verteilung des theoretischen Lehrstoffs und die fehlenden praktischen Einsätze werden von dem jeweiligen Institut individuell festgelegt.


Abhängig von den Ausbildungsdifferenzen dauert das Anerkennungsverfahren 6 bis 12 Monate. Unsere Pflegekräfte aus Marokko absolvieren in der Regel die Kenntnisprüfung nach 6 Monaten.


Auf Grund § 81 SGB III (Qualifizierungschancengesetz) hat der zukünftige Arbeitgeber hier die Möglichkeit einer Refinanzierung seiner Kosten (Lehrgangskosten, Lohnausfälle.)

Die Unterlagen die der Arbeitgeber benötigt, werden von uns, bzw. dem Bildungsträger zur Verfügung gestellt.

Der zukünftige Arbeitgeber hat die Möglichkeit einen 12 oder 24 monatigen Bindungsvertrag als Arbeitsvertrag anzuwenden.

 

Investieren Sie in Ihr eigenes,anstatt in fremdes Personal.

Mit zukünftigen Pflegefachkräften und Azubis aus Marokko.

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